Allgemeine Begriffe
Artikel 1: Zweck
Menschen mit Behinderungen sind Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Störungen und Menschen mit Sinnesbehinderungen. Wenn es Barrieren gibt, können diese Menschen nicht ohne Probleme am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen.
Der Zweck dieser Konvention ist es, dass man die Menschenrechte und Freiheiten für Menschen mit Behinderungen fördert, schützt und sicher macht. Der Zweck ist auch, dass man auf Barrierefreiheit achtet.
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