Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CFS – Consulting, Franchise & Sales GmbH
Heinrichstraße 145, 8010 Graz
Stand 08/2026
1. Gegenstand der Leistungen
CFS bietet insbesondere Sprachdienstleistungen, Übersetzungen, Leistungen in Einfacher und Leichter Sprache, SaaS-Angebote (insbesondere capito.ai), Softwareentwicklung, Beratungs-, Schulungs- und Integrationsleistungen sowie KI-gestützte Lösungen und Partnernetzwerke an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen CFS und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CFS.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebotsannahme, schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder eine Bestellung über die Systeme von CFS zustande. Automatische Eingangsbestätigungen gelten nicht als Vertragsannahme.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- CFS ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Produkte, Unterlagen und Datenträger Eigentum von CFS.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder von CFS anerkannten Forderungen berechtigt.
5. SaaS-Leistungen und Verfügbarkeit
SaaS-Leistungen werden entsprechend der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung erbracht.
Eine Verfügbarkeit von 100% kann technisch nicht gewährleistet werden. Geplante Wartungen, Sicherheitsupdates sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von CFS gelten nicht als Ausfallzeiten.
Sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, schuldet CFS keine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit.
CFS ist berechtigt, SaaS-Leistungen weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzelne Funktionen zu ändern, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Verdachtsfälle eines missbräuchlichen Zugriffs sind CFS unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner außerhalb der SaaS-Plattform gespeicherten Daten verantwortlich.
Bei Zahlungsverzug ist CFS berechtigt, den Zugang zu SaaS-Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend zu sperren.
Nach Vertragsende kann der Kunde seine vertragsgegenständlichen Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende exportieren, sofern dies technisch möglich ist. Danach ist CFS berechtigt, die Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu löschen.
6. Softwareentwicklung und Werkleistungen
Soweit Softwareentwicklung oder Individualanpassungen geschuldet sind, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung durch den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder die Software produktiv nutzt. Wesentliche Mängel sind Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung der Software erheblich beeinträchtigen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Laufzeit und Kündigung von Abonnements & Jahreslizenzverträgen
Monatsabonnements können zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Jahresabonnements & Jahreslizenzverträgen verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens acht Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.1 Preisanpassungen bei wiederkehrenden Leistungen
CFS ist berechtigt, Entgelte für wiederkehrende Leistungen jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI 2020 der Statistik Austria) oder einen an dessen Stelle tretenden Index anzupassen. Basis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.
CFS ist darüber hinaus berechtigt, Entgelte für wiederkehrende Leistungen angemessen anzupassen, wenn sich für die Leistungserbringung maßgebliche Kostenfaktoren wesentlich verändern. Über eine Preisanpassung wird der Kunde mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten informiert. Bei wesentlichen Preisänderungen kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Unterlagen verantwortlich.
Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien zu verfügen. Der Kunde stellt CFS von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte durch CFS resultieren.
9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Quellcodes, Konzepte, Methoden und sonstige Schutzrechte an den Leistungen von CFS verbleiben bei CFS bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
9.1 SaaS-Produkte
Für SaaS-Produkte und Online-Plattformen von CFS erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch.g.
Die Nutzung ist ausschließlich für eigene Zwecke des Kunden zulässig. Eine Übertragung, Vermietung, Verpachtung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CFS zulässig.
9.2 Arbeitsergebnisse und Inhalte
Mit vollständiger Bezahlung räumt CFS dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Texten, Übersetzungen, Auswertungen, Berichten, Dokumenten und sonstigen Arbeitsergebnissen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Werknutzungsrecht ein, soweit solche Rechte bei CFS entstehen können.
Der Kunde ist berechtigt, diese Arbeitsergebnisse uneingeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt auch für Inhalte, die vom Kunden unter Verwendung von Leistungen, Software oder KI-Systemen von CFS erstellt, erzeugt oder bearbeitet wurden.
CFS erhebt keine eigenen Ansprüche auf die vom Kunden unter Nutzung von capito.ai erzeugten Inhalte.
9.3 Schutz der Plattform
Der Kunde ist nicht berechtigt,
- Quellcode, Modelle oder technische Komponenten der Plattform zu kopieren, zu verändern oder zu dekompilieren, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist,
- Schutzmechanismen zu umgehen, die Plattform zur Entwicklung konkurrierender Angebote zu nutzen oder analysieren zu lassen.
9.4 Angebotsunterlagen
Ideen, Konzepte, Präsentationen, Lösungsansätze und Angebotsunterlagen von CFS bleiben auch dann geistiges Eigentum von CFS, wenn kein Vertrag zustande kommt. Ohne schriftliche Zustimmung von CFS dürfen sie weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
10. KI-gestützte Leistungen
Ergebnisse KI-gestützter Leistungen können automatisiert erzeugt werden und bedürfen gegebenenfalls einer fachlichen Prüfung durch den Kunden. CFS übernimmt keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit KI-generierter Ergebnisse.
CFS nutzt die vom Kunden bereitgestellten Daten, Texte oder Eingaben (Prompts) ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder vom Kunden freigegeben, verwendet CFS die Daten nicht zum Training allgemeiner oder drittseitiger KI-Modelle.
Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und regulatorische Prüfung der erzeugten Ergebnisse verantwortlich. KI-generierte Inhalte dürfen nicht ungeprüft für rechtliche, regulatorische oder anderweitig risikobehaftete Entscheidungen verwendet werden.
11. Veranstaltungen, Schulungen, Fortbildungen
11.1 Anmeldung
Anmeldungen zu Veranstaltungen, Schulungen und Workshops sind verbindlich. Ein Vertrag kommt mit Anmeldebestätigung durch CFS zustande. Die Teilnahmeberechtigung ist grundsätzlich nicht übertragbar.
11.2 Stornierung
Sofern im Angebot oder in den Teilnahmebedingungen nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenfreie Stornierung bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach ist CFS berechtigt, angemessene Stornokosten zu verrechnen.
Staffelung der Stornokosten
- 14–21 Tage: 50 %
- 3–13 Tage: 75 %
- weniger als 3 Tage: 100 %
11.3 Absage und Programmänderungen
CFS ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Ausfall von Vortragenden, zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt, abzusagen oder zu verschieben. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Schulungsunterlagen
Schulungs- und Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für eigene Zwecke genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CFS zulässig.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Dienstleistungen schuldet CFS keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Haftung
CFS haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden.
Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet CFS im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden sowie für Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Soweit eine Haftung von CFS besteht und eine gesetzlich zwingende Haftung nicht entgegensteht, ist die Haftung je Schadensfall mit der Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettoentgelts, höchstens jedoch mit der jeweils zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von CFS, begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet CFS nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie mit zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.
14. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Audits
CFS verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
CFS setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung der Datensicherheit dem Stand der Technik entsprechend ein. Soweit der Kunde aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften (z. B. Finanzmarkt- oder Datenschutzaufsicht) zur Durchführung von Audits verpflichtet ist, wird CFS solche Audits nach vorheriger Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten in angemessenem Umfang unterstützen. Der dadurch bei CFS entstehende Aufwand ist vom Kunden zu vergüten. Audits dürfen den Geschäftsbetrieb von CFS nicht unangemessen beeinträchtigen.
15. Einsatz von Subauftragnehmern
CFS ist berechtigt, Subauftragnehmer einzusetzen. Datenschutzrelevante Subauftragsverarbeiter werden gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet. Eine aktuelle Liste kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
CFS stellt sicher, dass eingesetzte Subauftragsverarbeiter vertraglich mindestens denselben Datenschutzverpflichtungen unterliegen wie CFS.
Wesentliche Änderungen datenschutzrelevanter Subauftragsverarbeiter werden dem Kunden auf Anfrage bekanntgegeben.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen, die im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
17. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs.
18. Referenznennung
CFS ist berechtigt, den Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenzkunden zu nennen.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern im Rahmen des Bestellprozesses bzw. als Anhang zum Vertrag zur Verfügung gestellt.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Unternehmer ist Graz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keinen Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
Die CFS – Consulting, Franchise & Sales GmbH wird kurz CFS genannt.
Die Geschäftsbedingungen für capito Angebote der CFS sind in leicht verständlicher Sprache geschrieben, damit sie mehr Menschen leichter verstehen und lesen können.