Information zu der Externen Meldestelle von atempo und der CFS-Gesellschaft.

Warum gibt es diese Meldestelle?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können hier melden, wenn Gesetze oder Vorschriften der Europäischen Union (EU) nicht eingehalten werden. Die Meldestelle ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von atempo und von der CFS Gesellschaft. Falls atempo oder die CFS Gesellschaft Gesetze der Europäischen Union nicht einhalten, können Sie uns informieren. Die Europäische Union wird mit EU abgekürzt.

 

Alle Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen so eine Meldestelle haben. Das steht im Gesetz. Das Gesetz heißt Hinweisgeber*innen-Schutz-Gesetz.


Manche sagen auch Whistleblower-Richtlinie dazu. Whistleblower sind Personen, die darauf hinweisen, wenn Regeln nicht befolgt werden. Das Wort Whistleblower wird ‘wistlblouer’ gesprochen.

Was soll hier gemeldet werden?

Beim Hinweis-Geber*innen-Schutz-Gesetz geht es um Regeln von der EU. Bei dieser Meldestelle sollen nur Hinweise bei Verfehlungen zu diesen Themen abgegeben werden:

  • Vergabe von öffentlichen Aufträgen
  • Missbrauch von Förderungen
  • Korruption
  • Geldwäsche
  • Umwelt-Schutz
  • Gesundheits-Schutz
  • Tier-Schutz
  • Daten-Schutz
  • Schutz von Kundinnen und Kunden.


Zum Beispiel bei der Sicherheit von Lebensmitteln oder Produkten

Was soll hier NICHT gemeldet werden?

Die Meldestelle ist nicht für Beschwerden von Kundinnen und Kunden gemacht. Sie ist auch nicht für allgemeine Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht. Solche Beschwerden meldet man an die Geschäftsleitung oder an den Betriebsrat.

Wer kann eine Meldung machen? Und wann?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von atempo und von der CFS Gesellschaft können hier eine Meldung machen. Auch Praktikantinnen und Praktikanten können eine Meldung machen. Und auch Leute die früher einmal hier gearbeitet haben. Oder ein Praktikum gemacht haben.

 

Wenn man bei der Arbeit eine Verletzung der EU-Regel feststellt, kann man es melden.

Wann ist man geschützt? Und wann nicht?

Wer eine Meldung macht, darf in der Firma keinen Nachteil haben.

 

Niemand darf zum Beispiel deshalb gekündigt werden.

 

Wenn die Meldung richtig ist, haftet man auch nicht für Folgen der Meldung für die Firma.

 

Wenn man absichtlich eine falsche Meldung macht, kann man dafür bestraft werden.

 

Eine Person, die andere beim Melden unterstützt, ist auch geschützt. Zum Beispiel eine Kollegin oder ein Kollege.

Wie kann man eine Meldung machen?

Man kann eine Meldung auf zwei Arten machen.

 

  1. Man kann die Meldung in der Firma machen. Das heißt direkt bei Mario Morschner. Er ist von atempo und der CFS dazu beauftragt Meldungen anzunehmen.Mario Morschner ist so erreichbar:

    Über das Telefon: +43 316 / 81 47 16 26

    Über E-Mail: hinweismeldestelle@atempo.at

  2. Man kann die Meldung an eine spezielle Meldestelle machen. Auch sie ist beauftragt, Meldungen anzunehmen. Die Meldestelle ist unter der Web-Adresse https://whistleblower-app.compliance2b.com/ erreichbar.

Mario Morschner und die spezielle Meldestelle dürfen den Namen der meldenden Person nur weitergeben, wenn diese Person das erlaubt.

Wie geht es dann weiter?

Mario Morschner oder die spezielle Meldestelle muss die Meldung prüfen. Sie müssen der Melderin oder dem Melder spätestens in 7 Tagen eine Antwort geben. Zum Beispiel über E-Mail oder mit einem Brief. Und sie müssen die Meldung und die Antwort 5 Jahre aufbewahren.

 

Man kann so später prüfen, ob alles richtig gemacht wurde.

Was passiert nach der Meldung?

Die Antwort kann sein:

  • Wir haben den Hinweis untersucht und nichts unternommen. Wir haben das aus einem von diesen drei Gründen getan.
    Es kann sein, dass die Person, die den Hinweis gegeben hat, keine berufliche Verbindung zu atempo oder zur CFS Gesellschaft hat. Zweitens, weil die Meldung nichts mit EU-Recht zu tun hat. Und drittens, weil der Hinweis falsch war.

 

Die Antwort kann auch so lauten:

  • Wir haben den Hinweis geprüft und die nötigen Schritte unternommen.
    Die Firma kann der Person, die eine Meldung gemacht hat, sagen, was sie unternommen hat. Sie muss das aber nicht tun.

Was ist noch wichtig?

Damit die Firma einen Hinweis prüfen kann, muss sie vielleicht andere Angestellte in der Firma befragen. Zum Beispiel aus der Buchhaltung oder von einer Bereichsleitung. Diese Angestellten dürfen das aber ihren Kolleginnen und Kollegen oder fremden Leuten nicht erzählen. Sie müssen auch eine Verschwiegenheits-Erklärung unterschreiben.