Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Erklärung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit. Der volle Name lautet: Richtline (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
Diese Richtlinie müssen alle EU-Länder in nationales Recht umsetzen. Das heißt, dass jedes EU-Land ein nationales Gesetz daraus macht.
In Deutschland ist es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
In Österreich hat das Gesetz den Namen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), hat aber den gleichen Inhalt.
Mit diesem Gesetz werden zum ersten Mal auch private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheit im digitalen Bereich zu gewährleisten.
Jede Bank, jede Versicherung, jedes Unternehmen (ab 10 Mitarbeitenden) muss ab 2025 leicht verständlich kommunizieren, wenn es online Produkte und Dienstleistungen anbietet.
Das betrifft praktisch alle mittleren und großen Unternehmen in der EU, die Kund*innen Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als gelten als Leitlinie, um barrierefreie Websites umzusetzen.
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