In Deutschland muss jeder Betrieb
eine Unfall-Versicherung
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Das ist so vorgeschrieben.
Das bedeutet:
Jede Person, die in einem Betrieb arbeitet,
ist gegen Arbeits-Unfälle versichert.
Alle Betriebe müssen bei einer Berufs-Genossenschaft versichert sein.
Die Abkürzung für Berufs-Genossenschaft ist BG.
Die Berufs-Genossenschaft für die Gastronomie heißt
Berufs-Genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Die Abkürzung dafür ist BGN.
Wenn Ihnen im Betrieb etwas passiert,
dann sind Sie versichert.
Das ist ein Arbeits-Unfall.
Wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit
oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause etwas passiert,
dann sind Sie auch versichert.
Das ist ein Wege-Unfall.
Sie sind auch versichert,
wenn Sie eine Berufs-Krankheit bekommen.
Das sind Krankheiten,
die Sie durch Ihren Beruf bekommen.
Hier gibt es eine Erklärung zur Unfall-Versicherung in leichter Sprache.