Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG): 10 Schritte zur Barrierefreiheit für öffentliche Institutionen
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) besagt, dass die Websites der öffentlichen Hand für alle Menschen leicht zugänglich sein müssen. In einem Artikel werden 10 Schritte erklärt, wie man die Regeln des WZG umsetzen kann, um eine barrierefreie Website zu erstellen.
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