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4 Antworten zu “Variante 2”
Eventuell ist als Gendervariante eine Einleitung günstig. Es erleichtert die weiterhin folgenden Formulierungen.
Allgemeines
Im Folgenden werden zur leichteren Schreibweise Patienten und Patientinnen allen Geschlechts als Patient*in angesprochen.
Im Patient*innenverfügungs-Gesetz (PatVG) wird zwischen verbindlichen Patient*innenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patient*in zugrunde zu legen sind, unterschieden.
Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit welcher die zukünftige Patient*in eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn die Patient*in im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise, weil die Patient*in bewusstlos ist).
mit lieben Grüßen
Wolfgang Pachler
Herzlichen Dank für die Anregung!
Eine Einleitung kann sehr hilfreich sein – besonders für Zielgruppen, die mit dem Genderstern noch nicht vertraut sind.
Wir würden vorschlagen, in Ihrer Einleitung von “Personen allen Geschlechts” zu sprechen, um die binäre Beidnennung “Patienten und Patientinnen” zu vermeiden.
Die Begründung “zur leichteren Schreibweise” könnten man streichen, da es beim Genderstern um mehr als eine einfache Schreibweise geht.
Aber grundsätzlich kann so ein kurzer Einleitungssatz gut zum Verständnis beitragen!
Schöne Grüße
Ihr capito Team
Im Patientenverfügungsgesetz wird zwischen verbindlichen Verfügungen und nicht verbindlichen Verfügungen unterschieden. Auch in den nicht verbindlichen Verfügungen wird der Wille der Patient*innen ermittelt. In der Patientenverfügung erklären Patient*innen schriftlich ihren Willen, dass sie eine medizinische Behandlung ablehnen, zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen. Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn die Patient*innen zum Zeitpunkt einer Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind, zum Beispiel, weil sie bewusstlos sind.
Liebe Frau Bader,
es ist eine gute Idee, in den Plural zu wechseln – so spart man sich Konstruktionen wie “die*der Patient*in” und erleichtert somit den Lesefluss.
Auch insgesamt haben Sie den Textausschnitt vereinfacht, sodass er nun eindeutig angenehmer zu lesen ist.
Vielen Dank für diesen gelungenen Vorschlag!
Eventuell ist als Gendervariante eine Einleitung günstig. Es erleichtert die weiterhin folgenden Formulierungen.
Allgemeines
Im Folgenden werden zur leichteren Schreibweise Patienten und Patientinnen allen Geschlechts als Patient*in angesprochen.
Im Patient*innenverfügungs-Gesetz (PatVG) wird zwischen verbindlichen Patient*innenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patient*in zugrunde zu legen sind, unterschieden.
Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit welcher die zukünftige Patient*in eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn die Patient*in im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise, weil die Patient*in bewusstlos ist).
mit lieben Grüßen
Wolfgang Pachler
Herzlichen Dank für die Anregung!
Eine Einleitung kann sehr hilfreich sein – besonders für Zielgruppen, die mit dem Genderstern noch nicht vertraut sind.
Wir würden vorschlagen, in Ihrer Einleitung von “Personen allen Geschlechts” zu sprechen, um die binäre Beidnennung “Patienten und Patientinnen” zu vermeiden.
Die Begründung “zur leichteren Schreibweise” könnten man streichen, da es beim Genderstern um mehr als eine einfache Schreibweise geht.
Aber grundsätzlich kann so ein kurzer Einleitungssatz gut zum Verständnis beitragen!
Schöne Grüße
Ihr capito Team
Im Patientenverfügungsgesetz wird zwischen verbindlichen Verfügungen und nicht verbindlichen Verfügungen unterschieden. Auch in den nicht verbindlichen Verfügungen wird der Wille der Patient*innen ermittelt. In der Patientenverfügung erklären Patient*innen schriftlich ihren Willen, dass sie eine medizinische Behandlung ablehnen, zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen. Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn die Patient*innen zum Zeitpunkt einer Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind, zum Beispiel, weil sie bewusstlos sind.
Liebe Frau Bader,
es ist eine gute Idee, in den Plural zu wechseln – so spart man sich Konstruktionen wie “die*der Patient*in” und erleichtert somit den Lesefluss.
Auch insgesamt haben Sie den Textausschnitt vereinfacht, sodass er nun eindeutig angenehmer zu lesen ist.
Vielen Dank für diesen gelungenen Vorschlag!
Schöne Grüße vom capito Team